Gehölzschnitt Verbotszeit, was ist ab 1. Oktober 2026 in der Wohnanlage erlaubt?

Ab 1. Oktober 2026 darf in Münchner Wohnanlagen wieder tief geschnitten werden. Was ganzjährig erlaubt bleibt und was ein Verstoß kostet.

Baris Bütün
26.9.2026
•
5
Min Lesezeit
Mitarbeiter von BKB Services beim Heckenschnitt an einer Wohnanlage in München

§ 39 BNatSchG verbietet das Auf-den-Stock-Setzen und den Rückschnitt in die Substanz vom 1. März bis 30. September. Erlaubt bleibt der schonende Pflegeschnitt zur Beseitigung des Zuwachses. Das Schnittfenster öffnet am 1. Oktober 2026. Für Innenhöfe in München gilt Bundesrecht, nicht Art. 16 BayNatSchG. Der Nestschutz nach § 44 gilt dagegen ganzjährig.

Seit Monaten wurde nicht geschnitten, klagt ein Eigentümer im November. Im WEG-Forum von 123recht.de steht der Satz wörtlich so: "Der gemeinschaftliche Garten ist zur Zeit sehr ungepflegt, seit Monaten wurden keine überstehende Hecken oder Wildwuchs der Sträucher geschnitten. Und dafür zahlen wir 4700 Euro im Jahr."

Der Vorwurf ging an den Dienstleister. Für die genannten Monate ging er ins Leere. Diese Monate fielen in den Verbotszeitraum 1. März bis 30. September. Der Grundschnitt der Hecken war gesperrt.

Ab dem 1. Oktober trägt diese Erklärung nicht mehr. Wer das Fenster verstreichen lässt, hat im Frühjahr kein Argument mehr in der Eigentümerversammlung.

Das Schnittfenster öffnet am 1. Oktober, was heißt das für die WEG?

Die Gehölzschnitt-Verbotszeit steht in § 39 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 BNatSchG. Verboten ist es, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Der Verbotszeitraum 1. März bis 30. September gilt ohne Rücksicht auf Grundstücksgrenzen.

Für die kommende Saison heißt das: Das Fenster läuft vom 1. Oktober 2026 bis zum 28. Februar 2027. Fünf Monate für alles, was über den Formschnitt hinausgeht.

Jetzt kommt der Punkt, an dem viele Verwaltungen falsch abbiegen. Bayern hat mit Artikel 16 BayNatSchG eine eigene Heckenregelung. Sie gilt aber ausdrücklich nur "in der freien Natur". Ein Innenhof in Neuhausen ist keine freie Natur.

Maßgeblich bleibt das Bundesrecht. § 39 Absatz 5 Satz 3 BNatSchG erlaubt den Ländern zwar, den Verbotszeitraum per Rechtsverordnung zu erweitern. Eine solche Verordnung ist für Bayern nicht ersichtlich. Für Ihre Wohnanlage zählt damit allein der Kalender des § 39 BNatSchG.

Zeitleiste über zwölf Monate. Der tiefe Rückschnitt ist nur vom 1. Oktober bis 28. Februar erlaubt, der schonende Pflegeschnitt ganzjährig, der Nestschutz nach Paragraf 44 BNatSchG ganzjährig verboten.
Nur der tiefe Rückschnitt hängt am Kalender. Pflegeschnitt und Nestschutz laufen das ganze Jahr durch.

Was gilt als schonender Pflegeschnitt und bleibt immer erlaubt?

Das Gesetz nennt die Ausnahme im selben Satz. Zulässig bleiben "schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen". Diese Erlaubnis kennt kein Datum. Ein schonender Pflegeschnitt ist im Juli so zulässig wie im Januar.

Die Grenze verläuft am diesjährigen Zuwachs. Wer die Ligusterhecke am Hauseingang in Form bringt, arbeitet im grünen Bereich. Wer dieselbe Hecke von 180 auf 80 Zentimeter herunternimmt, greift in die Substanz. Das ist kein schonender Pflegeschnitt mehr. Hecke schneiden, ab wann erlaubt ist das also? Die Frage entscheidet sich weniger am Datum als an der Schnitttiefe.

MaßnahmeEinordnungZeitfenster
Formschnitt der Schnitthecke, diesjähriger Zuwachsschonender Pflegeschnittganzjährig
Höhenreduzierung, Rückschnitt ins alte HolzEingriff in die Substanz1. Oktober bis 28. Februar
Auf den Stock setzen, Strauch entfernenBeseitigung1. Oktober bis 28. Februar

Bleibt eine Frage. Die nach der Verkehrssicherheit. § 39 Absatz 5 Satz 2 Nummer 2 Buchstabe c erlaubt Maßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit. Das wird gern als Generalschlüssel gelesen. Ist es nicht.

Buchstabe c hängt am Obersatz der Nummer 2. Die Maßnahme muss zusätzlich im öffentlichen Interesse liegen und darf nicht zu anderer Zeit durchführbar sein. Ein Ast, der seit April über den Gehweg ragt, erfüllt das im September kaum. Nach einem Sturm mit akuter Bruchgefahr sieht es anders aus.

Bei unseren Kontrollgängen prüfen wir die Bestandsbäume auf Standsicherheit und Totholz. Dabei halten wir fest, was sofort weg muss und was bis Oktober warten kann.

Zwei Bußgeldstufen, warum die meisten Portale falsch liegen.

Wer nach dem Bußgeld für Heckenschnitt im Verbotszeitraum 1. März bis 30. September sucht, findet auf reichweitenstarken Ratgeberseiten regelmäßig 50.000 oder 100.000 Euro. Rechnen Sie das am Gesetz nach.

§ 69 Absatz 3 Nummer 13 BNatSchG erfasst genau diesen Fall. Wie teuer er wird, steht in Absatz 7. Dort sind die Fälle der 50.000-Euro-Stufe einzeln aufgezählt, aus Absatz 3 nämlich die Nummern 1 bis 6, 17a, 18, 21, 26 sowie 27 Buchstabe b.

Nummer 13 fehlt in dieser Liste. Sie fällt unter "die übrigen Fälle". Wer die Gehölzschnitt-Verbotszeit überzieht, landet damit in der Auffangstufe. Das Bußgeld für Heckenschnitt im falschen Monat endet bei 10.000 Euro. Unangenehm, aber kalkulierbar.

Größenvergleich der beiden Bußgeldstufen. Der Verstoß gegen die Schnittfrist liegt bei bis zu 10.000 Euro, die Zerstörung einer Fortpflanzungsstätte bei bis zu 50.000 Euro.
Der falsche Termin kostet bis 10.000 Euro. Das zerstörte Nest das Fünffache, und zwar ganzjährig.

Jetzt wird es interessant. Denn es gibt eine zweite Stufe. Sie kennt gar kein Datum.

§ 44 Absatz 1 Nummer 3 BNatSchG verbietet es, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten besonders geschützter Arten zu beschädigen oder zu zerstören. Im Tatbestand steht keine Frist. Über § 69 Absatz 2 Nummer 3 landet dieser Verstoß in der 50.000-Euro-Stufe, denn Absatz 2 ist dort ausdrücklich genannt.

Das besetzte Nest im Fassadenefeu ist auch am 15. Oktober geschützt, obwohl das Fenster längst offen steht. Das Bußgeld für Heckenschnitt mit zerstörtem Nest wiegt fünfmal schwerer als der reine Terminverstoß. Die teurere Falle lauert im Herbst, wenn sich alle sicher fühlen.

Wenn Sie klären wollen, welche Gehölze Ihrer Anlage in dieses Fenster gehören und wo ein Pflegeschnitt reicht, sprechen Sie uns an. Wir gehen die Fläche mit Ihnen durch.

Gehölzschnitt in vier Schritten planen, rechtssicher und budgetierbar.

Die Gehölzschnitt-Verbotszeit ist planbar. Vier Schritte trennen die Terminfrage von der Haftungsfrage.

Vier Planungsschritte für den Herbsteinsatz. Nistplätze prüfen, Termin auf Oktober bis November setzen, Schnittart im Leistungsverzeichnis benennen, für Behörde und Abrechnung dokumentieren.
Vier Schritte, die den Herbsteinsatz planbar machen.
  1. Bestandsaufnahme mit Nistplatzkontrolle. Vor der Vergabe wird die Fläche abgegangen, Gehölz für Gehölz. Besetzte Nester, Höhlen im Totholz oder dichter Efeu an der Fassade werden notiert und vom Auftrag ausgenommen.
  2. Terminierung auf Oktober bis November. Das Laub liegt unten, Nester sind sichtbar, der Boden trägt noch. Wer bis Februar wartet, verhandelt gegen Frost und volle Auftragsbücher.
  3. Beauftragung mit benannter Schnittart. Ins Leistungsverzeichnis gehört schriftlich getrennt:
  • Standort und Gehölzart je Position
  • Schnittart, schonender Pflegeschnitt oder Eingriff in die Substanz
  • Ausführungszeitraum innerhalb des Fensters vom 1. Oktober bis 28. Februar

Wann welche Hecke geschnitten werden darf, steht damit schwarz auf weiß im Auftrag.

  1. Dokumentation für den Fall der Fälle. Fragt die Untere Naturschutzbehörde nach, zählt der Nachweis, wann geschnitten wurde und in welcher Tiefe. Sämtliche Pflegeeinsätze, eingesetzte Materialien und Arbeitszeiten protokolliert unser Team digital über PlanD.

Diese Nachweise nutzen Sie doppelt: gegenüber der Behörde und für die Abrechnung. In der Gemeinschaft verteilt § 16 Absatz 2 WEG die Kosten nach Miteigentumsanteilen. Vermietende Eigentümer reichen sie als Gartenpflege nach § 2 Nummer 10 BetrKV an ihre Mieter weiter. Was sauber dokumentiert ist, lässt sich sauber verteilen.

Und der Beschluss? Der Rückschnitt auf Gemeinschaftsflächen ist eine Maßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung. Ein einfacher Mehrheitsbeschluss genügt.

Seit 2016 betreuen wir von der Dachauer Straße aus über 50 Wohnanlagen und Gewerbeobjekte in München. Wo die Nistplatzkontrolle im September läuft, gibt es im Oktober keine Diskussion.

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BKB Services: Herbsttermin für Ihre Wohnanlage

Ab dem 1. Oktober 2026 steht das Fenster offen. Wenn Sie beim Thema Gehölzschnitt-Verbotszeit auf Nummer sicher gehen wollen, sprechen Sie uns an. Seit 2016 pflegen wir Münchner Wohnanlagen, bewertet mit 5,0 Sternen aus 66 Google-Rezensionen. Telefon 01523 3948944, E-Mail info@bkb-services.de. Melden Sie sich. Schildern Sie uns kurz die Anlage, den Rest klären wir gemeinsam.

FAQs

Gilt das Gehölzschnitt-Verbot auch für den Innenhof unserer Münchner Wohnanlage?

Ja. § 39 BNatSchG gilt bundesweit und flächenunabhängig. Artikel 16 BayNatSchG greift nur in der freien Natur und damit nicht im Innenhof einer Wohnanlage.

Wie hoch ist das Bußgeld, wenn wir die Verbotszeit missachten?

Der reine Fristverstoß fällt nach § 69 BNatSchG unter den Rahmen bis 10.000 Euro. Wird dabei ein besetztes Nest zerstört, sind bis zu 50.000 Euro möglich.

Wer beauftragt und bezahlt den Gehölzschnitt der Gemeinschaftsflächen?

Die Gemeinschaft beschließt mit einfacher Mehrheit, die Verwaltung beauftragt. Jeder Eigentümer trägt die Kosten anteilig nach § 16 Absatz 2 WEG. Bei Vermietung greift § 2 Nummer 10 BetrKV.

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